Normal
Damit der Einstieg in das Thema Menschenrechte einfacher fällt, möchte ich vorher einige Fragen stellen, welche die begriffliche Bestimmung der Menschenrechte betreffen. Sind Menschenrechte verstanden als vorstaatliche moralische Rechte vom juridischen Grundrecht zu unterscheiden oder gibt es nur einen Rechtsbegriff? Was kann überhaupt unter ´Recht´ verstanden werden? Wenn es Rechte gibt, dann gibt es auch Pflichten. Wie sind Rechte, Pflichten und Sanktionen, die sich ergeben, wenn Pflichten oder Rechte missachtet werden, aufeinander bezogen?
Berti
Nach meiner Auffassung sind Menschenrechte Rechte die jedem Menschen, allein durch die Tatsache dass er ein Mensch ist, zugestanden werden
sollten.
Sollten aus dem Grund, da es sich bei ihnen zunächst um moralische bzw. ethische Prinzipien handelt, welche soweit noch keine rechtlchen Ansprüche erheben.
Der Transport dieser Menschenrechte in die Gerichtsbarkeit findet, soweit ich weiss, in den meisten Ländern über die Verfassung statt. Bei uns in Deutschland sind die Menschenrechte also im Grundgesetz verankert.
| Zitat: |
Grundgesetz:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
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Was deine Fragen zu den Pflichten angeht. Ich bin nicht der Meinung dass ein Recht auch zwangsläufig Pflichten mit sich bringt. Bezogen auf die Menschenrechte (Nicht Verfassungen) würde ich als einzige Pflicht sehen sie an zu erkennen. Wenn ich für mich die Menschenrechte einfordere, ist es das mindeste sie auch anderen zu zu gestehen. Das wäre meiner Vorstellung nach die kleinste gemeinsame Pflicht. Alles was darüber hinaus geht, also beispielsweise für eine Verbreitung und Durchsetzung der Menschenrechte zu sorgen, mag erwünscht sein, aber ich würde es nicht als "Grundpflicht" ansehen.
Was Sanktionen angeht, so denke ich nicht dass die Menschenrechte an sich diese Beinhalten. Ich sehe sie, wie gesagt, nur als eine Art moralethischen Leitfaden an dem "ein guter Mensch" sich orientieren kann. Wer sich der von mir angedachten "Grundpflicht" im vorherigen Absatz entzieht, Menschenrechte für sich fordert, anderen aber nicht zugesteht, hat also zunächst einmal mit keiner weiteren Sanktion zu rechnen, als sich selbst als Heuchler zu erkennen zu geben.
Sanktionen sind eher der Bereich der staatlichen Gewalt, sie kommen also meiner Meinung nach erst durch Verfassungen, also durch auf Menschenrechten basierende Gesetze ins Spiel.