mondfeuer
Ein klarer Fall von Justizversagen – auf den ersten Blick. Da lehnen Münchner Richter es ab, eine Sicherungsverwahrung gegen einen wegen Vergewaltigung verurteilten Täter zu verhängen, obwohl der Mann von Gutachtern als rückfallgefährdet eingeschätzt wird. Einer der Richter gibt dann auch noch ein Interview: Er hoffe, dass es nicht zu einer weiteren Straftat kommt, sagt er da. Für die Menschen im Kreis Heinsberg – hier lebt der Freigelassene inzwischen – klingt das wie Hohn. Die Justizschelte des bayerischen Innenministers Herrmann, der sich „entsetzt“ zeigt, scheint berechtigt. Und ist es am Ende doch nicht. Denn wer hier auf die Richter losgeht, schlägt den Pianisten, obwohl er den Komponisten, nämlich den Gesetzgeber, meint.
Quelle: http://www.wz-newsline.de/?redid=453038
Habe jetzt leider nur den Kommentar dazu gefunden. Aber im Grunde ist da alles zusammen gefasst. Wie seht ihr das? Darf man den Richter verurteilen für den Freispruch? Was kann man gegen sowas tun?
Quelle: http://www.wz-newsline.de/?redid=453038
Habe jetzt leider nur den Kommentar dazu gefunden. Aber im Grunde ist da alles zusammen gefasst. Wie seht ihr das? Darf man den Richter verurteilen für den Freispruch? Was kann man gegen sowas tun?