Séncja
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| Spektakulärer Fall vorm Kölner Landgericht: Eine dreifache Mutter verklagt ihren Gynäkologen auf Schadenersatz und Unterhalt, weil sie trotz Verhütungsstäbchens wieder schwanger wurde. Nicht genug: Der „Blindgänger“ ist in ihrem Körper nicht mehr auffindbar! Der Stress und die Strapazen der vergangenen Jahren sind der Klägerin ins Gesicht geschrieben. „Ich hatte ja bereits Kinder und wollte damals endlich Ruhe und etwas Sicheres. Notfalls hätte ich mich sogar sterilisieren lassen.“ 380 Euro zahlte sie damals für die sogenannte „Pille im Arm“, die drei Jahre lang wirkt und als äußerst sicher gilt: Von 100 Frauen, die diese Methode ein Jahr lang anwenden, werden nach Angaben eines Herstellers 0 bis 0,08 Frauen schwanger. Statistisch! In der Realität erblickte 15 Monate nach der Implantation in der linken Armbeuge ein kerngesundes Kind das Licht der Welt. 10.000 Euro Schmerzensgeld für Schwangerschaft und Geburt verlangt sie nun von ihrem Frauenarzt, zudem regulären Unterhalt für den inzwischen zweieinhalbjährigen Jungen. Quelle: express.de |
Was ich hierbei Interessant finde: Eigentlich hat die Frau ja keine Chance auf Erfolg. Ein Arzt ist auch nur ein Mensch und kann auch Fehler begehen. Darf man ihn dann deswegen verknacken? Laut Rechtsprechung ja nicht, es sei denn, es geschieht vorsätzlich.
Doch: Wie soll man einem Arzt das nachweisen?
Ich habe mit meiner Hausärztin mal über sowas gesprochen und sie meinte zu mir, dass es in Amerika richtig schlimm ist. Weil man dort die Ärzte verklagen kann, arbeitet jeder Arzt in einem Krankenhaus, welches ggf. die Strafgelder bezahlt. Das führt dazu, dass es auf dem Land eine Knappheit gibt und Menschen nur in den Städten behandelt werden ...