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| Das ist nur bedingt richtig. Da die Gebühreneinzugszentrale erst einmal beweisen muss das man mit den Rechner als Empfangsgerät bereit hält. |
das hast du glaub ich nicht ganz richtig gelesen oder ziehst da falsche schlüsse. denn auszugehen ist immer vom grundsatz, der da lautet:
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| Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind |
was bedeutet das konkret?
1. du lebst allein, hast dsl und nen rechner, demnach gez-pflichtig (auch wenn du kein geld für nen netzwerkkabel hast)
2. du lebst allein, hast kein kein inet nen rechner mit dvbt karte, demnach gez-pflichtig
3. du lebst allein, hast kein inet, aber nen rechner ohne dvbt oder sonstige empfangskarte, demnach gez-frei
in fall 1 muß die gez nicht beweisen, dass du das gerät zum empfang vorhälst, dass ergibt sich aus dem grundsatz von selbst. solltest du nun auf die totale schlaue idee kommen zu sagen: isch habe gar kein dsl, so wird man garantert bei der tkom nachfragen und aufgrund des behördenstatus auch rechtlich legal eine antwort bekommen. wenn du noch schlauer bist und sagst..ich habe keinen rechner, wird man schauen, ob da daten fließen und somit feststellen, dass zumindest ein inetgerät dauerhaft betrieben wird.
und mal ganz davon abgesehen, ein handy mit dem man ins inet gehen kann, gilt auch in zukunft als gez-pflichtig und mit welchem geht das noch nicht?
wenn du aber hierauf abhebst:
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| Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht |
dann laß dir den satz mal auf der zunge zergehen..da steht nämlich nix mit pc oder tv oder irgendwas....da steht internet-nutzer.... der satz sagt, dass durch die nutzung des internets keine gez gebühren anfallen, was zb die fälle der voip telefonie umfasst oder geräte, die miteinanderkommunizieren, ohne das es einen browser oder dergleichen gibt z.b nen router mit ner angeschlossenen netzwerkspeicher.
rein rechtlich würdest du sogar bei der beweislast irren, denn die gez könnte dich sogar einstufen und du wärest verpfllichtet, dich zu entlasten....was zb der fall ist, wenn du diese netten schreiben, die du ausfüllen musst wenn du umziehst nicht ausfüllst *ja ich weiß manche bekommen die alle 4 wochen**g*