Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

merla
Zitat:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

Quelle

Als ich meine Ausbildung begonnen hatte, war jedesmal zum Ende des Monats mehr Geld weg, als ich verdient hatte. Mir war klar, dass das auf Dauer nicht gut gehen konnte, zumal ich auch noch regelmäßig in die ca. 270 km entferne Heimat zu meinen Eltern gefahren bin.
Dann hörte ich vom sog. BAB, einer Beihilfe für Auszubildende.

Da diese von der Agentur für Arbeit geleistet wird, bin ich direkt mal hin und habe nachgefragt. Kurz darauf hatte ich den Antrag vorliegen, habe ihn ausgefüllt und ausfüllen lassen.
Das Ergebnis: Jeden Monat habe ich eine Beihilfe erhalten, die nicht gerade wenig war

Das BAB wird zunächst für 18 Monate gezahlt. Man kann aber einen Antrag auf Weiterführung stellen, so dass man bis zum Ende der Ausbildung Geld gezahlt bekommt. Sollte man die Ausbildung vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes beenden, muss man das unverzüglich der zuständigen Agentur für Arbeit mitteilen, da sonst Strafen und Rückzahlungen drohen.

Zitat:
Anspruch haben Auszubildende unter folgenden Voraussetzungen:
1. Der Auszubildende geht einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung nach. Schulische Ausbildungen sind nicht förderungsfähig.
2. wenn der Antragsteller während der Ausbildung nicht bei seinen Eltern wohnen kann, weil der Hin- und Rückweg von der Wohnung der Eltern zur Arbeitsstätte mehr als 2 Stunden dauern würde (mit öffentl. Verkehrsmitteln), oder
3. wenn der Antragsteller über 18 Jahre alt ist oder verheiratet ist (oder verheiratet war ) oder min. ein Kind hat und in eine eigene Wohnung zieht.

Außerdem muss immer vorliegen:
1. Die Eltern dürfen nicht soviel Geld verdienen, dass sie den Auszubildenden selber allein unterstützen könnten. Das Einkommen der Eltern darf also nicht ausreichen, um den Bedarf des Auszubildenden ganz zu decken. Die Berufsausbildungsbeihilfe übernimmt denjenigen Anteil an diesem Bedarf, der durch das Einkommen der Eltern und das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden nicht abgedeckt ist.
2. Ist der Auszubildende verheiratet oder verpartnert, so fließt das Einkommen des Ehegatten oder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners unter Berücksichtigung von Freibeträgen in die Berechnung mit ein.

Quelle

weitere Informationen zu Voraussetzungen, Höhe&Dauer, Anrechnung von Einkommen etc. findet ihr HIER

eine Online-Version des Antrags steht nicht zur Verfügung. Geht am besten zur für euch zuständigen Agentur für Arbeit und fragt dort nach.

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Hat denn sonst noch jemand Erfahrungen damit?