So, da das in meiner Prüfung nicht drankam, versuche ich das hier mal etwas anzureißen
Zuerst mal besteht das Arbeitszeugnis aus mehreren Teilen...
Zuerst kommt das einfache Zeugnis, es beinhaltet einfache Angaben zur Tätigkeitsdauer und zu den jeweiligen Aufgaben und dem Verantwortungsbereich (war x Jahre hier beschäftigt in Abteilung XY und nahm folgende Aufgaben wahr: (...................) )
Wenn ausschließlich (und wenige) Pflichtaufgaben in der Tätigkeitsbeschreibung vorhanden sind, kann das auch negativ ausgelegt werden...
Zusatzqualifikationen und freiwillige aufgaben sind immer gut...
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Darunter folgt dann das qualifizierte Zeugnis, was zudem Informationen über Leistung und Führung beinhaltet ( und noch mehr, aber dazu später)
Laut Grundsatzurteil vom Bundesgerichtshof darf das Arbeitszeugnis das berufliche Weiterkommen des AN nicht unnötig erschweren, negative Äußerungen sind daher zu unterlassen... deswegen bedienen sich die AG der Schummeltaktik, dass sie negative Dinge positiv umschreiben und codieren, was in meinen Augen aber ebenfalls einen Verstoß gegen das Urteil darstellt, aber das macht ja jeder... .-.-)
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Ab da kommt die Leistungsbeurteilung...
Stehen dort nur Selbstverständlichkeiten wie „war stets pünktlich und mit Eifer bei der Arbeit“ „zeigte großes Interesse für seine Arbeit“ dann bedeutet dies, dass der AG nicht viel mehr über den AN sagen kann oder nur noch Negatives erwähnen könnte. Nur diese Punkte sind daher äußerst negativ.
Schlimm wären diese Angaben nicht, wenn sie gesteigert werden (siehe unten) und in Verbindung mit weiteren Formulierungen stehen, die darauf unmittelbar folgen, wie z.B.: zeigte stets außerordentliche Initiative“ „überaus sorgfältig und gewissenhaft, völlig eigenständig, auch bei sehr eng gesetzten Terminvorgaben...“
Mit ihren Leistungen waren wir stets sehr zufrieden (Note: gut)
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abschließende Formulierungen könnten dann z.B. sein:
"Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht und in allerbester Weise entsprochen"
bedeutet dann konkret: sehr gute Leistungen
Auffällig ist die übertriebene Steigerung der Formulierung, je übertriebener gesteigert, desto besser das Zeugnis.
Beispielsweise könnte es auch heißen: "hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt"
Das wäre ein Gesamtergebnis von befriedigend, würde es dagegen heißen "zu unserer vollsten Zufriedenheit", so wären es gute Leistungen...
mangelhaft wäre z.B.: "im großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit zu erledigen"
unzureichend: "hat unseren Erwartungen entsprochen" oder "hat sich bemüht die Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt"
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Weiterer Punkt:
„Ihr Verhalten gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Vorgesetzen war jederzeit einwandfrei und vorbildlich“
Das klingt schön, ist aber abgrundtief böse, denn die Vorgesetzen stehen nicht an erster Stelle, was auf Probleme mit ihnen hindeutet, zudem könnte er die Interessen der Kunden über die der Firma stellen (vgl.: „... zeigte großes Verständnis für die Belange der Kunden“ das ist auch negativ)
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Wichtig ist auch der Grund des Ausscheidens aus der Firma...
Ganz böse ist das Beispiel: „..dass X nun ein Betätigungsfeld sucht, dass seinen besonderen Neigungen und Fähigkeiten stärker entspricht. Wir sind bedauerlicherweise nicht in der Lage, ihm ein entsprechendes Betätigungsfeld anzubieten.“
Das kann so interpretiert werden, dass die Firma froh ist, den AN los zu sein...
Dies kann jedoch sehr speziell auf den Einzelfall zuformuliert sein (positiv wie negativ) und es kommt auf die Gesamtformulierung dieser Passage an, daher verkneife ich mir jetzt andere Beispiele...
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Zum Schluss... der Schluss (wer hätte es geahnt

)
Wichtig ist, dass die Firma den Weggang des Mitarbeiters bedauert und ihm viel Glück für den weiteren Lebensweg wünscht, fehlt dies, so scheint das Verhältnis AN < - > AG gestört zu sein.
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Zum Schluss noch böse Formulierungen aus der intoleranten Ecke:
„Er war ein umgänglicher Kollege“ = unbeliebt bei den MA
„Er war ein toleranter Kollege“ = Probleme mit Vorgesetzen
„Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei“ = Betriebsalkoholiker
„Für die Belange der Belegschaft bewies er stets Einfühlungsvermögen“ = Betriebsgigolo
„ Für die Belange der Belegschaft bewies er ein umfassendes Einfühlungsvermögen“ = homosexuell
Und die Unterschrift auf eine bestimmte Art und Weise (wie genau weiß ich nicht mehr, es war wohl ein Haken irgendwie...) bedeutet, der AN ist links/sozialpolitisch aktiv...
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In der Praxis gibt es unzählige Varianten und leider auch Arbeitgeber, die es gut meinen aber keine Ahnung haben und unwissentlich ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellen...
Wenn du Zeugnis hast, geh doch mal zur Ver.di und lass die drüberschauen, ich glaube die machen das auch bei Nichtmitgliedern kostenlos...
komplizierter Mist...